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420 EUR
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1
220 EUR
EUR
Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Niedernhausen
Andy WARHOL (1928 - 1987). Signierter 2-Dollar-Geldschein.
Circa 15 cm x 20 cm mit Plexiglasrahmen. Ready-made von 1976. 2-Dollar "Thomas Jefferson". Nummer D05707087A. Mit schwarzem Filzstift signiert. Mit Briefmarke. Rückseite gestempelt. In zwei Plexiglasscheiben gefasst. Echtheitszertifikat der "Galerie 32" vom 18. Oktober 2019 anbei.
Winterauktion 2024
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Austraße 12
Niedernhausen
65527
Germany
Winterauktion 2024

453 Lots. Spezial Auktion Kunst, Jugendstil Glas, Schmuck, Skulpturen, Armbanduhren, Design, Teppiche und mehr.

Auktionsdaten
27 Jan. 2024 12:00 CET
Daten anzeigen
22 Jan. 2024 10:00 - 17:30 CET
23 Jan. 2024 10:00 - 17:30 CET
24 Jan. 2024 10:00 - 17:30 CET
25 Jan. 2024 10:00 - 17:30 CET
26 Jan. 2024 10:00 - 17:30 CET
27 Jan. 2024 10:00 - 11:45 CET
Auktionswährung
EUR
Andere Zahlungsmethoden

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Versteigerungsbedingungen Auktionshaus Schreiber

 

Die Versteigerungen vom Auktionshaus Schreiber GmbH & Co. KG (im Folgenden „Versteigerer“ genannt) erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, die durch die persönliche, schriftliche, telefonische oder online Teilnahme per Internet an den Versteigerungen anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Freihandverkauf, sollten nicht vorrangig die Bedingungen für den Freihandverkauf vereinbart bzw. einbezogen sein.

 

1. Grundlagen der Versteigerung und Sachmängel


a) Der Versteigerer versteigert in einer gewerblichen Versteigerung im Sinne des § 34 b Abs. 1 Gewerbeordnung als Vertreter der Einlieferer (Kommittenten), die unbenannt bleiben.


b) Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sie dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände und sind insbesondere auch keine Garantien im Rechtssinne. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf. Wird zusätzlich ein Internetkatalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Der Versteigerer behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen der Katalogtexte vom Deutschen in andere Sprachen.


c) Der Versteigerer verpflichtet sich bei Sachmängeln, die innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlag geltend gemacht wurden, seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen, soweit der Käufer die Rechnung des Versteigerers vollständig bezahlt hat. Zur Geltendmachung eines Sachmangels ist die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen, welches den Mangel nachweist, auf Kosten des Käufers erforderlich. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Zuschlagspreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Gegenstandes. Der Käufer bleibt zur Entrichtung des Aufgeldes als Dienst Leistungsentgelt verpflichtet. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Sachmängeln ausgeschlossen.

 

2. Gebote, Zuschlag


a) Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.


b) Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion ein Bargeld-Depot zu hinterlegen.


c) Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicher zu stellen, müssen diese auf dem dafür vorgesehenen Formular - mindestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages beim Versteigerer eingehen. Der Bieter ist für den Zugang beweispflichtig. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäßig zu erreichen ist. Das Gebot beschränkt sich ausschließlich auf die angegebene Lot-Nummer. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spätestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages beim Versteigerer eingeht. Telefonbieter verpflichten sich mindestens den Ausrufpreis zu bieten. Auch wenn eine Telefonverbindung nicht zu Stande kommt. Ein Rückzug des Gebotes nach dem Beginn der Auktion ist nicht zulässig. Bei bestimmten Auktionen ist die Abgabe eines Online-Gebots möglich. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie die ordnungsgemäße Übermittlung und den (rechtzeitigen) Zugang von Onlineangeboten an den Auktionator. Maßgeblich für die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Saalgeschehen (z.B. hinsichtlich Berichtigungen gem. Ziff. 1 b). Verbindlich sind lediglich die im Saal abgegebenen Gebote.    


d) Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebotes entsprechenden Sicherheiten vor der Auktion erbringen können. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich.


e) Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurückzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern. Die Lotnummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.


f) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern.


g) Der genannte Preis ist in der Regel das Limit. Der Zuschlag kann auch unter dem Limit, vorbehaltlich der Klärung mit dem Einlieferer, erfolgen. Zum Schutz des eingelieferten Gegenstandes ist der Versteigerer berechtigt, unterhalb des vereinbarten Limits den Zuschlag an den Einlieferer zu erteilen. In diesem Falle entsteht ein Rückgang. Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, nach Absprache mit dem Einlieferer, die Startpreise für Schmuck sowie Gold- und Silberwaren an die aktuellen Gold- und Silberpreise rechtzeitig anzupassen.


h) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht oder bestehen sonstige wichtige Gründe, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf veräußert werden. Gebote mit UV-Zuschlägen sind für Bieter 5 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Insbesondere sind jegliche Ansprüche des Bieters gegen den Versteigerer ausgeschlossen, wenn der UV-Zuschlag nicht ausgeführt wird.


i) Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.


j) Mit dem Zuschlag durch den Versteigerer wird der Bieter zur Abnahme des Gegenstandes und zur Zahlung verpflichtet. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Bei Zahlung durch Onlinedienste wie Transfer Wise oder PayPal und dergleichen wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. Erfüllung gewertet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.


k) Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem. §§ 312b ff BGB finden keine Anwendung.

 

l) Der Versteigerer nimmt auch Gebote entgegen, welche der Bieter über bestimmte „Live Bieten“ / „Online Live Bidding“-Anbieter abgibt. Diese Anbieter berechnen bei erfolgreichem Onlinegebot für diesen Service Prozente auf den Zuschlagspreis. Diese Kosten addiert der Versteigerer zu dem Zuschlagspreis, Aufgeld und etwaigen weiteren Kosten wie vorher aufgeführt. Zurzeit berechnen www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com 3% zuzüglich Umsatzsteuer und www.liveauctioneers.com – 5 % zuzüglich Umsatzsteuer. Der Bieter ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso übernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.

 

3. Kaufpreis, Umsatzsteuer


a) Gem. §25a UstG unterliegen alle Lieferungen der Differenzbesteuerung: Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld in Höhe von 24% erhoben. In diesem Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer (USt) auf die Gesamtdifferenz enthalten. Die Umsatz­steuer wird bei der Rechnungsstellung nicht ausgewiesen. Bei Einliefe­rungen z.B. aus Drittländern, die mit Einfuhrumsatzsteuer belastet sind (Kennzeichnung durch * bei der Lot-Nr.), erfolgt die Fakturierung mit der Regelbesteuerung: Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 17% erhoben. Auf die Zuschlagsumme zzgl. Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten.


b) Besteht die Notwendigkeit zur Einholung von CITES-Bescheinigungen zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungsverbot von Gegenständen, die dem Artenschutzabkommen unterliegen, so gehen hierfür anfallende Kosten zu Lasten des Käufers.


c) Die gesetzliche Umsatzsteuer beträgt z.Zt. 19% (Stand Oktober 2021). Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, die im Katalog durch * vor dem Schätzpreis gekennzeichnet sind, unterliegen im Falle der Regelbesteuerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 7%.


d) Für innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferungen ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen. Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer wird dem Käufer die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt.


e) Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

 

4. Fälligkeit, Zahlung und Verzug


a) Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Käufer haben den Endpreis (Zuschlagpreis zuzüglich Aufgeld und Umsatzsteuer) sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar oder per EC-Karte an den Versteigerer zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich, telefonisch oder online geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen, auch früheren Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechts­kräftig festgestellt sind. Der Käufer, sofern er Unternehmer ist, verzichtet auf das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 (§ 322) BGB.


b) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre Höhe beläuft sich bei privaten Käufern (Verbrauchern) auf 5% über dem Basiszinssatz der EZB p.a., bei gewerblichen Käufern (Unternehmern) auf 8% über dem Basiszinssatz p.a. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Ein­lösungsentgelte zu Lasten des Käufers. Außerdem kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann er nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben, es sei denn der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Statt der Schadenspauschale kann der Versteigerer Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen hat. Auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlöschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Versteigerers gegen den Käufer sofort fällig.


c) Der Versteigerer ist berechtigt, Informationen über säumige Käufer dem Verband der deutschen Kunstversteigerer bzw. deren Mitglieder weiterzugeben.

 

5. Abholung, Versendung, Einlagerung


a) Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. Käufer, die schriftlich, telefonisch oder online an der Versteigerung teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Ersteigerte Gegenstände werden jedoch erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen herausgegeben.


b) Gerät der Käufer mit der Annahme in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern. Der Käufer trägt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Für die Einlagerung wird pro Objekt und Tag ein Kostenersatz von bis zu Euro 6,- (zuzüglich Umsatzsteuer) bzw. der Satz des Lagerunternehmens berechnet. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind. Der Termin für die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Versteigerer bzw. benannten Dritten abzustimmen.


c) Die Verpackung, Versicherung und Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers; der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Versandaufträge werden nur ausgeführt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom Käufer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind.


d) Befindet sich der Käufer seit mindestens 12 Monaten im Annahmeverzug ist der Versteigerer berechtigt die Gegenstände zu verwerten. Der Versteigerer ist berechtigt von dem Verwertungserlös sämtliche Forderungen gegen den Käufer in Abzug zu bringen.

 

6. Haftung


Der Versteigerer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur Höhe des Limits bzw. Schätzpreises. Für leichte Fahrlässigkeit bei der Ver­letzung einfacher, d.h. nicht vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 


 

7. Allgemeines


a) Diese Bedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter bzw. Käufer und dem Versteigerer. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Käufers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


b) Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Niedernhausen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trägt der Käufer, soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsfähig sind.


c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Versteigerer:

 

Sarah Schreiber

Geschäftsführende Gesellschafterin und Auktionatorin

Austraße 12

65527 Niedernhausen

Telefon: 06127 9999 773  

E-Mail: schreiber@auktionshaus-schreiber.de

 

IHK Wiesbaden

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE346033333 nach Par. 27 a des Umsatzsteuergesetzes

Unternehmenssitz: Niedernhausen

Handelsregister beim Amtsgericht: Wiesbaden

Handelsregister-Nummer: HRA 11299

Persönlich haftende Gesellschafterin:

Auktionshaus Schreiber Beteiligungs GmbH – Sitz: Niedernhausen

Handelsregister beim Amtsgericht: Wiesbaden

Handelsregisternummer: HRB 32851

Geschäftsführerin: Sarah Schreiber

 

 

ENGLISH:

Terms & Conditions / Auction House Schreiber

The auctions of Auktionshaus Schreiber GmbH & Co. KG (hereinafter referred to as "Auctioneer") shall be conducted on the following terms and conditions, which are accepted by participating in the auctions in person, in writing, by telephone or online via the Internet. These terms and conditions shall also apply mutatis mutandis to the private sale, unless the terms and conditions for the private sale have been agreed or included with priority.

1. Basis of the auction and material defects

a) The Auctioneer sells at a commercial auction within the meaning of Section 34 b (1) of the Trade, Commerce and Industry Regulation Act (Gewerbeordnung) as representative of the consignors (principals), who shall remain unnamed.

b) All items to be auctioned may be inspected and examined prior to the auction. The items are second-hand. The catalogue descriptions are made to the best of our knowledge and belief, they are for information purposes only and do not form part of the contractually agreed condition of the items and in particular do not constitute guarantees in the legal sense. The same applies to verbal or written information of any kind as well as the designation of the items when called up. If an internet catalogue is also produced, the information in the printed version shall nevertheless be authoritative. Impairments of the state of preservation are not indicated in every case, so that missing information also does not constitute an agreement on condition. The auctioneer reserves the right to correct catalogue information. This correction shall be made by written notice at the place of the auction and orally by the Auctioneer immediately before the auction of the individual item. The corrected information shall replace the catalogue descriptions. All items shall be auctioned in the condition in which they are found at the auction. The auctioneer assumes no liability for incorrect translations of the catalogue texts from German into other languages.

c) The Auctioneer undertakes to assert his claims against the Vendor in the event of material defects which have been asserted within 12 months of the knockdown, provided that the Purchaser has paid the Auctioneer's invoice in full. In order to assert a material defect, the submission of an expert's report by a recognised expert proving the defect shall be required at the expense of the buyer. In the event of a successful claim against the Vendor, the Auctioneer shall refund to the Purchaser exclusively the hammer price concurrently with the return of the item. The buyer remains obliged to pay the buyer's premium as a service charge. Apart from that, any liability of the auctioneer due to material defects shall be excluded.

2. Bids

a) Each bidder must state his name and address before the auction begins. This also applies if he participates in the auction as a representative. In this case, he must additionally state the name and address of the person represented. In case of doubt, the bidder purchases in his own name and for his own account.

b) Each bidder must deposit a cash deposit before the auction begins.

c) To ensure the execution of written bids, they must be received by the auctioneer on the form provided for this purpose - at least 48 hours before the start of the first auction day. The bidder is obliged to provide proof of receipt. For the effective submission of a written bid, the bidder's person or company as well as the lot number must be stated precisely. When submitting the bid, a telephone number must be given at which the bidder can be regularly reached. The bid shall be limited exclusively to the lot number indicated. Written bids will only be accepted by the auctioneer for the amount necessary to outbid another bid submitted. Telephone bids will be accepted by calling the bidder before calling the desired lot. A prerequisite for telephone participation is a written advertisement received by the auctioneer at least 48 hours before the start of the first auction day. Telephone bidders undertake to bid at least the starting price. Even if a telephone connection is not established. Withdrawal of the bid after the start of the auction is not permitted. For certain auctions, online bidding is possible. The auctioneer assumes no liability for the establishment or maintenance of telecommunication connections or the proper transmission and (timely) receipt of online bids to the auctioneer. The auction room proceedings (e.g. with regard to corrections pursuant to para. 1 b) shall be decisive for the auction and its course. Only the bids submitted in the auction room are binding.  

d) The auctioneer may reject bids if there are objective reasons. This shall apply in particular if bidders, at the Auctioneer's request, are unable to furnish sufficient security corresponding to the value of the bid prior to the auction. In the event of a bid being rejected, the bid submitted immediately beforehand shall remain binding.

e) The auctioneer reserves the right to combine or separate lot numbers, to offer them out of sequence, to withdraw them if there is an objective reason for doing so, or to auction them subject to reservation (UV surcharge). The lot number is the number under which the items are called in the auction or are listed in the auction catalogue or are offered in open sale.

f) The lot will be awarded to the highest bidder after three calls. If several persons submit the same bid and no higher bid is made after three calls, the lot shall be decided by lot. In the case of identical written bids, the first bid received shall be the winner. If there is any doubt as to whether or to whom the lot has been knocked down, or if a bid made in time has been overlooked, or if the highest bidder does not wish to have his bid accepted, the auctioneer may withdraw the knockdown, which shall thereby become invalid, and put the lot up for bid again. Objections to a knockdown must be raised immediately, i.e. before the next lot is called. If there is an important reason, the auctioneer may refuse to accept the bid.

g) As a rule, the price stated is the limit. The hammer may also fall below the limit, subject to clarification with the consignor. In order to protect the consigned item, the auctioneer is entitled to knock down to the consignor below the agreed limit. In this case, a reduction shall be incurred. The Auction House reserves the right, after consultation with the Consignor, to adjust the starting prices for jewellery as well as gold and silverware to the current gold and silver prices in due time.

h) If the limit agreed with the consignor is not reached or if there are other important reasons, the auctioneer may knock down the item subject to reservation (UV knockdown). In the event of a subsequent bid of the limit, the item may also be knocked down to another bidder or sold in a subsequent sale without consultation. Bids with UV surcharges are binding for bidders for 5 weeks, but are subject to change for the auctioneer. In particular, any claims of the bidder against the auctioneer are excluded if the UV surcharge is not executed.

i) A bid expires if it is rejected by the auctioneer, if the auction is closed without the award being made or if the item is called again. An invalid overbid shall not cause the previous bid to lapse.

j) Upon acceptance of the bid by the Auctioneer, the bidder shall be obliged to accept the item and to pay for it. Ownership of the auctioned items shall not pass to the buyer until all claims of the auctioneer have been settled in full. In the case of payment by online services such as Transferwise or Paypal and the like, only the unconditional bank credit entry shall be deemed to be receipt of payment or fulfilment. The risk of accidental loss and accidental deterioration of the item shall pass to the Buyer upon acceptance of the bid.

k) The post-auction sale is part of the auction where the interested party places a written order to bid a certain amount. The provisions on distance contracts pursuant to §§ 312b ff BGB shall not apply.

l) The Auctioneer also accepts bids submitted by the Bidder via certain "Live Bidding" / "Online Live Bidding" providers. These providers charge a percentage on the hammer price in the event of a successful online bid for this service. The auctioneer adds these costs to the hammer price, buyer's premium and any other costs as previously listed. Currently www.lot-tissimo.com or www.the-saleroom.com charge 3% plus VAT and www.liveauctioneers.com - 5 % plus VAT. The bidder agrees that the auctioneer will take over the collection and pass it on to the bidders as a transitory item. The provider is solely responsible for this service / performance, for example www.lot-tissimo.com or www.the-saleroom.com.

3. Purchase price, turnover tax

a) Pursuant to §25a UstG, all deliveries are subject to differential taxation: A surcharge of 24% shall be levied on the hammer price. This surcharge includes the statutory turnover tax (VAT) on the total difference. The sales tax is not shown on the invoice. In the case of deliveries, e.g. from third countries, which are subject to import VAT (marked with * in the lot no.), invoicing is carried out with standard taxation: a surcharge of 17% is levied on the surcharge total. The statutory turnover tax shall be paid on the hammer price plus buyer's premium.

b) If it is necessary to obtain CITES certificates for the purpose of issuing exemptions from the marketing ban on objects subject to the Convention on International Trade in Endangered Species, any costs incurred shall be borne by the Buyer.

c) The statutory value added tax is currently 19% (as of October 2021). Objects of art and collectors' items marked in the catalogue by * before the estimated price are subject to the reduced VAT rate of 7% in the case of standard taxation.

d) The tax exemption is excluded for intra-Community export deliveries. In the case of export deliveries to third countries, the VAT shall be refunded to the buyer as soon as the Auctioneer has received the proof of export and the proof of purchase.

e) Invoices issued during or immediately after the auction are subject to verification; errors excepted.

 


 

4. Maturity, Payment and Default

a) Buyers participating in the auction in person shall pay the final price (hammer price plus buyer's premium and VAT) to the auctioneer in cash or by EC card immediately after the hammer has fallen. In the case of buyers who have bid in writing, by telephone or online, the claim shall become due upon receipt of the invoice. The buyer waives the assertion of rights of retention from other, also earlier transactions of the current business relationship. The buyer is only permitted to offset counterclaims if these are undisputed or have been legally established. The buyer, insofar as he is an entrepreneur, waives the right to refuse performance according to § 320 (§ 322) BGB.

b) In the event of default in payment, interest on arrears shall be charged; for private buyers (consumers) the amount shall be 5% above the base rate of the ECB p.a., for commercial buyers (entrepreneurs) 8% above the base rate p.a.. In case of payment in foreign currency, any exchange loss and redemption fees shall be borne by the buyer. In addition, the auctioneer may claim damages from the buyer for culpable breach of duty. For this purpose, after the second reminder, he may charge a late payment surcharge of 3% of the total claim as a lump sum for damages, unless the buyer proves that no damage or a significantly lower amount of damage has been incurred. Instead of the lump sum for damages, the auctioneer may demand compensation for the actual damage incurred. This can be calculated in such a way that the item is auctioned again in a further auction with a limit determined at the dutiful discretion of the auctioneer and the defaulting buyer has to pay for a shortfall in proceeds compared to the previous auction and for the costs of the repeated auction including commission and expenses of the auctioneer. In this case he shall not be entitled to any additional proceeds. The rights arising from the hammer price previously awarded to him expire with the new hammer price. Upon the occurrence of default, all claims of the Auctioneer against the Buyer shall become due immediately.

c) The auctioneer is entitled to pass on information about defaulting buyers to the Association of German Art Auctioneers or its members.

5. Collection, dispatch, storage

a) The buyer is obliged to take receipt of the items immediately after the auction. Buyers who have participated in the auction in writing, by telephone or online must collect the items no later than 14 days after receipt of the invoice. However, items purchased by auction will not be handed over until all claims have been settled in full.

b) If the buyer defaults on acceptance, the auctioneer shall be entitled to store the item at his own or a third party's premises at the buyer's expense and risk. The buyer shall also bear the costs of any necessary insurance. For storage, a cost reimbursement of up to Euro 6,- (plus VAT) or the rate of the storage company shall be charged per object and day. The buyer reserves the right to prove that costs were not incurred or were not incurred in this amount. The date for the return of stored items is to be agreed with the auctioneer or named third party.

c) The packaging, insurance and dispatch of auctioned items shall be at the expense and risk of the buyer; the auctioneer is merely the agent for these services. Shipping orders will only be executed if the auctioneer or the company entrusted with this task has received the shipping order signed by the buyer and the determined shipping costs as well as all other claims of the auctioneer have been paid.

d) If the buyer has been in default of acceptance for at least 12 months, the auctioneer is entitled to realise the items. The auctioneer is entitled to deduct all claims against the buyer from the proceeds of the sale.

6. Liability

The auctioneer shall be liable without limitation for intent and gross negligence. In the event of negligent breach of material contractual duties, the auctioneer shall be liable up to the amount of the limit or estimated price. The Auctioneer shall not be liable for slight negligence in the event of a breach of simple, i.e. non-contractual obligations. This exclusion of liability shall also apply to the personal liability of legal representatives, executives and vicarious agents.

7. General

a) These terms and conditions govern all legal relationships between the bidder or buyer and the auctioneer. General terms and conditions of the bidder or buyer shall not apply. There shall be no verbal collateral agreements. Amendments must be made in writing in order to be valid.

b) The place of performance and jurisdiction, insofar as it can be agreed, shall be Niedernhausen. German law shall apply exclusively. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply. The costs of any legal proceedings abroad shall be borne by the Buyer insofar as they are not recoverable under the respective national law.

c) Should one or more provisions of these Auction Terms and Conditions be invalid in whole or in part, the validity of the remaining provisions shall not be affected thereby.


 

Auctioneer:

Sarah Schreiber

Managing Partner and Auctioneer

Austrasse 12

65527 Niedernhausen                                                                                                                                    

Phone: 06127 9999 773 

E-mail: schreiber@auktionshaus-schreiber.de

 

IHK Wiesbaden

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE346033333 nach Par. 27 a des Umsatzsteuergesetzes

Unternehmenssitz: Niedernhausen

Handelsregister beim Amtsgericht: Wiesbaden

Handelsregister-Nummer: HRA 11299

Persönlich haftende Gesellschafterin:

Auktionshaus Schreiber Beteiligungs GmbH – Sitz: Niedernhausen

Handelsregister beim Amtsgericht: Wiesbaden

Handelsregisternummer: HRB 32851

Geschäftsführerin: Sarah Schreiber

 

Unser Aufgeld beträgt 24 % inklusive der MwSt.

Zuzüglich 3,57% inklusiv MwSt. für Live-Bieten

Our buyer's premium is 24% including VAT.

Plus 3,57% including VAT for live bidding.

Wir verschicken nur kleine und handliche Objekte. Für große, schwere und zerbrechliche Stücke haben wir Versandpartner, welche wir Ihnen gerne bei Bedarf vermitteln.

We only ship small and handy objects. For large, heavy and fragile pieces, we have shipping partners whose address we will gladly give you if needed.